Standardvorgehen Dienstekonsolidierung
Artikel Umsetzung
Das Standardvorgehen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in den Maßnahmen der Dienstekonsolidierung hat zum Ziel sicherzustellen, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen die IT-Lösung für die Bearbeitung ihrer Aufgaben ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.
Ins Zentrum der Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit stellt das Standardvorgehen einerseits die produktbezogenen Anforderungen gemäß der Europäischen Norm (EN) 301 549 und andererseits die Nutzungsfreundlichkeit (Usability) der IT-Lösungen für Menschen mit Behinderungen.
Dafür definiert es die Rollen und Aufgabenbereiche aller Beteiligten sowie die verschiedenen Phasen der Umsetzung von Barrierefreiheit. Das Phasenmodell präzisiert alle Zuständigkeitsbereiche, welche die einzelnen Beteiligten je Phase innehaben und umsetzen müssen.
Zudem stellt das Standardvorgehen Unterstützungswerkzeuge für die Umsetzung von Barrierefreiheit bereit: Den Standardanforderungskatalog, der alle Anforderungen produktspezifisch konsolidiert und den Vergabebaustein, welcher die Verankerung von Barrierefreiheit in die Vergabeunterlagen ermöglicht.
Hier können Sie sich die PDF-Datei zum Standardvorgehen herunterladen: Zum Dokument "Standardvorgehen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den Maßnahmen der Dienstekonsolidierung"
Stand: 19.12.2023