Barrierefreie Videos

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Umsetzungshilfe

Für barrierefreie Videos gelten verschiedene Anforderungen, die hier erläutert werden. Anhand eines Beispiels der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird aufgezeigt, wie eine mögliche konforme Umsetzung gestaltet werden kann.

Für Videos gelten im Sinne der Barrierefreiheit mehrere Anforderungen. Gemäß der BITV 2.0 müssen Videos auf Webseiten die Anforderungen der EN 301 549 in der aktuell gültigen Version erfüllen. Dies umfasst den Abschnitt 7 (Anforderungen an die Videofähigkeit) und den Abschnitt 9.1.2 (Anforderungen an zeitbasierte Medien) aus dem Bereich Anforderungen an Websites. Im Folgenden werden die einzelnen Anforderungen erläutert. Anhand eines Beispiels der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird aufgezeigt, wie eine mögliche konforme Umsetzung gestaltet werden kann.

Untertitel in Videos

Generelle Anforderungen

Wenn die Tonspur eines Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass alle Informationen der Tonspur enthalten sind. Dazu gehören gesprochene Texte, aber auch Geräusche, Musik oder Tonereignisse, wenn sie für den Inhalt oder die Bedeutung des Videos relevant sind.

Hinweis: Diese Anforderung ermöglicht Menschen mit beeinträchtigtem Hörvermögen die Verwendung von Videos.

Anforderungen an fremdsprachige Videos

Sind für ein anderssprachiges Video Übersetzungen in Form von Untertiteln vorhanden, muss eine adäquate alternative Tonspur in übersetzter Sprache zur Verfügung stehen. Diese unterstützt Nutzende, die die Untertitel nicht lesen können und den fremdsprachigen Originalton nicht verstehen.

Beispiele:

  • Ein Video in englischer Sprache mit deutschen Untertiteln wird auf einem deutschsprachigen Webauftritt zur Verfügung gestellt.

    • Es ist eine Sprachausgabe in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Video in deutscher Sprache mit zusätzlichen zuschaltbaren englischen Untertiteln wird auf einem deutschsprachigen Webauftritt zur Verfügung gestellt.

    • Eine weitere Sprachausgabe wird nicht gefordert.
  • Ein Video in englischer Sprache mit englischen Untertiteln wird auf einem deutschen Webauftritt zur Verfügung gestellt.

    • Eine weitere Sprachausgabe wird nicht gefordert

Anforderungen an den Video-Player

Sind Untertitel vorhanden, müssen diese vom verwendeten Player unterstützt werden:

  • Das bedeutet nicht nur, dass der Player Untertitel prinzipiell anzeigen kann, sondern auch, dass dieser Ton und Untertitel synchron darstellt.
  • Bietet der Player eine Übertragungs-, Konvertierungs- oder Aufnahmemöglichkeit, müssen die Untertitel erhalten bleiben.

Bei Untertiteln muss generell zwischen permanent sichtbaren Untertiteln (open captions) und zuschaltbaren Untertiteln (closed captions) unterschieden werden. Welche dieser beiden Technologien verwendet wird, obliegt der redaktionellen Entscheidung.

Bei closed captions gilt die Anforderung an den Video-Player, dass dieser eine Anpassung der Untertitel unterstützt (z. B. Schriftgröße, Schriftart, Transparenz, Farbe, etc.). Art und Umfang der Anpassungsmöglichkeiten sind derzeit noch nicht normativ festgelegt. Auch bei der Umsetzung gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann die Anforderung über Einstellungen des Video-Players, aber auch durch system- oder browserseitige Einstellungen angepasst werden.

Auflistung der relevanten Anforderungen der EN 301549:

  • 7.1.1 Wiedergabe von Untertiteln
  • 7.1.2 Synchrone Untertitel
  • 7.1.3 Erhaltung von Untertiteln
  • 7.1.4 Untertitel-Anpassungen
  • 7.1.5 Gesprochene Untertitel
  • 9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln mit Verweis auf 1.2.2 Captions (Prerecorded) der WCAG
  • 9.1.2.4 Videos (live) mit Untertiteln mit Verweis auf 1.2.4 Captions (Live) der WCAG

Umsetzung im Beispielvideo "Alkoholfrei Sport genießen"

Screenshot mit Untertiteln in benutzerdefinierter Schriftart, Schriftfarbe, Schriftgröße und Hintergrundfarbe Screenshot mit Untertiteln in benutzerdefinierter Schriftart, Schriftfarbe, Schriftgröße und Hintergrundfarbe (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: ©BZgA

In unserem Beispiel wurden zuschaltbare Untertitel eingebunden. Diese geben den gesprochenen Text synchron wieder. Weitere informationstragende Audioelemente sind nicht vorhanden. Der verwendete Player unterstützt die Untertitel und gibt benutzerdefinierte Einstellungen des Browsers an die Untertitel weiter. Zusätzlich bietet er davon unabhängige Möglichkeiten der Einstellungen für Untertitel in den Optionen des Video-Players.

Audiodeskription

Generelle Anforderungen

Wenn die Bildspur eines Videos Informationen enthält, welche nicht aus der Audiospur hervorgehen, muss eine Audiodeskription als Alternative bereitgestellt werden. In dieser werden die visuellen Inhalte für Menschen mit oder ohne eingeschränktem Sehvermögen beschrieben.

Das bedeutet: Während bestehender Dialogpausen informiert die Audiodeskription über Aktionen, Charaktere, Szenenwechsel und Bildschirmtexte, die notwendig sind, um der Haupttonspur zu folgen.

In manchen Fällen reichen die vorhandenen Dialogpausen nicht aus, um die visuelle Handlungsabfolge zu beschreiben. In diesem Fall kann eine erweiterte Audiodeskription notwendig sein. Im Gegensatz zur standardmäßigen Audiodeskription wird das Video, wenn notwendig, für längere Beschreibungen entsprechend eingefroren. Eine erweiterte Audiodeskription entspricht den Anforderungen des höchstmöglichen Maßes an Barrierefreiheit (WCAG AAA, Erfolgskriterium 1.2.7).

Sind bereits alle für das Verständnis notwendigen Inhalte in der Tonspur enthalten, ist keine zusätzliche Audiodeskription erforderlich.

Verzichtbar ist die Audiodeskription auch dann, wenn das Video ergänzend angeboten wird, klar als Medienalternative erkennbar ist und keine über den Textinhalt hinausgehenden Informationen bietet.

Hinweis: Diese Anforderung fördert die Zugänglichkeit für Menschen mit und ohne eingeschränktem Sehvermögen sowie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die Schwierigkeiten haben, das Geschehen visuell zu interpretieren.

Screenshot der vom Player zur Verfügung gestellten Untertitel Einstellungen Screenshot der vom Player zur Verfügung gestellten Untertitel Einstellungen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: ©BZgA

Anforderungen an den Video-Player

Ist eine Audiodeskription vorhanden, muss diese vom Video-Player unterstützt werden.

Das bedeutet, dass der Player

  • die Audiodeskription prinzipiell abspielen kann,
  • die Bildbeschreibungen synchron zur Handlung wiedergibt,
  • im Falle, dass der Player eine Übertragungs-, Konvertierungs- oder Aufnahmemöglichkeit bietet, die Audiodeskription erhalten bleibt.

Alternativ kann auch eine zweite Version des Videos mit Audiodeskription bereitgestellt werden.

Auflistung der relevanten Anforderungen der EN 301549

Umsetzung im Beispielvideo "Alkoholfrei Sport genießen"

Im Video kann die Handlung auch ohne Bild ausreichend gut verfolgt werden. Alle für das Verständnis notwendigen Informationen befinden sich in der Tonspur. Eine zusätzliche Audiodeskription ist daher nicht notwendig.

Medienalternative

Handelt es sich bei dem Video um ein stummes Video, also ein Video ohne Ton oder ein Video, in dem der Ton für das Verständnis irrelevant ist, wird eine gleichwertige Medienalternative für Menschen mit eingeschränktem oder ohne Sehvermögen gefordert.

  • Mögliche Alternativen können textuell oder als Audiodatei zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Medienalternative sollte im direkten Umfeld des Videos auffindbar oder verlinkt sein.

Auflistung der relevanten Anforderungen der EN301549

Umsetzung im Beispielvideo "Alkoholfrei Sport genießen"

Im Video sind synchrone Bild- und Tonspuren enthalten. Eine Medienalternative ist damit nicht notwendig.

Gebärdensprache

Alternativen in Gebärdensprache werden von der BITV 2.0 für zwei Arten von Inhalten gefordert:

1. Auf der Startseite einer Website bereitzustellenden Erläuterungen zum Auftritt (§ 4 BITV 2.0). In diesem Gebärdensprachvideo müssen folgende Inhalte enthalten sein:

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten
  • Hinweisen zur Navigation
  • Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und
  • Hinweisen auf weitere in dem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache

2. Als Alternative der Tonspur von Videos, wenn das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden soll (§ 3 Absatz 4 BITV 2.0).

Menschen, die mit Gebärdensprache kommunizieren, fällt es durch eine Übersetzung in Gebärdensprache in der Regel leichter, Zugang zu den synchronisierten Medieninhalten zu erhalten.

Weitere Informationen zum Thema Gebärdensprachvideos finden Sie unter dem folgenden Link: "Handreichung deutsche Gebärdensprache in digitalen Anwendungen"

Auflistung der relevanten Anforderungen der WCAG

Umsetzung im Beispielvideo "Alkoholfrei Sport genießen"

Da es sich bei dem Video nicht um ein zentrales Navigations- oder Einstiegsangebot oder um ein Angebot mit Nutzerinteraktion handelt, wurde von einer Übersetzung in Gebärdensprache abgesehen.

Bedienelemente

Wenn ein Video Untertitel und/oder Audiodeskription bereitstellt, müssen sich die Bedienelemente hierfür auf der gleichen Interaktionsebene wie die Wiedergabesteuerung befinden. Zeitgleich gelten die gleichen Anforderungen, die für alle Bedienelemente im Web gelten. So müssen sie per Tastatur bedienbar sein, einen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben haben und einen aussagekräftigen, für Screenreader lesbaren Text (d. h. eine Beschriftung oder einen adäquaten Alternativtext) bieten.

Auflistung der relevanten Anforderungen der EN 301549

  • 7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente mit Verweis auf 1.1.1 Non-text Content der WCAG
  • 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend mit Verweis auf 1.4.11 Non-text Contrast der WCAG
  • 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar mit Verweis auf 2.1.1 Keyboard der WCAG

Umsetzung im Beispielvideo "Alkoholfrei Sport genießen"

Screenshot des Videos inklusive der Bedienelemente des Players Screenshot des Videos inklusive der Bedienelemente des Players (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: ©BZgA

Im verwendeten Player befinden sich die Bedienelemente für Untertitel und Transkription auf der gleichen Bedienebene wie die Wiedergabekontrolle. Die Elemente wurden mit einem hohen Kontrast von 21:1 umgesetzt, so dass sie auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen wahrnehmbar sind. Zudem wurden sprechende Alternativtexte vergeben (Untertitel anzeigen / verstecken und Transkription anzeigen / verstecken), welche Screenreader-Nutzenden ausgegeben werden.

Weiterführende Links

Checkliste zu Anforderungen an Videos
Erklärungsvideo zu Anforderungen an Videos

Stand: 12.01.2024