Vorgaben Deutsche Gebärdensprache
Artikel
Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben:
- Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden. Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
- Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
- Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Person stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung einfarbig sein.
DGS-Logo - Das Zeichen für die Deutsche Gebärdensprache
Das Logo für Deutsche Gebärdensprache steht unter folgendem Link zum Herunterladen bereit:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/- Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.
- Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
- Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar.
Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.
Stand: 27.02.2025