Barrierefreie IT
Übergeordnete Anforderung an digitale Barrierefreiheit ist, dass IT-Lösungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (§ 4 des Behindertengleichstellungsgesetz, BGG).
Diese Anforderung konkretisiert sich in spezifischen Anforderungen an die Nutzungsfreundlichkeit (Usability) und an die Erfüllung technischer Eigenschaften gemäß der EN 301 549 (Accessibility). Nähere Informationen zur Usability finden Sie auf der Seite zum Nutzungsorientierten Test.
Digitale Barrierefreiheit beschreibt also das Ergebnis durchdachter fachlicher und technischer Konzepte, sachgerechter Programmierung und konsequenter Nutzerorientierung. Sie kann nicht gegen Ende eines Entwicklungsprozesses angefügt oder hineinprogrammiert werden.
Alle Infos zu den geltenden technischen produktbezogenen Anforderungen an Barrierefreiheit finden Sie in diesem Abschnitt.