Abfrage zu genutzten Assistenztechnologien in der Bundesverwaltung
DocTypeFokusthemen 21.03.2023
Laut einer Abfrage bei den Bundesbehörden werden mindestens 7.436 Assistenztechnologien durch Bundesverwaltungsangestellte mit Behinderungen genutzt.
Im Herbst 2022 führte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (Referat DG II 1) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes (AG SVB) eine anonymisierte Abfrage durch, um die Nutzung von Assistenztechnologien in allen Behörden der Bundesverwaltung zu ermitteln. Die Auswertung der Rückläufe zeigt, dass mindestens 7.436 assistive Technologien durch Bundesverwaltungsangestellte mit Behinderungen genutzt werden, die sie in ihrem Berufsalltag unterstützen. Auch wenn die Abfrageergebnisse nur eine Stichprobe darstellen, geben sie Aufschluss über die zentrale Bedeutung der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung. Die große Zahl an genutzten Assistenztechnologien verdeutlicht, dass Webauftritte, Intranet-Angebote, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe des Bundes für alle gleichermaßen auffindbar, bedienbar und nutzbar sein müssen.
Was sind Assistenztechnologien?
Assistenztechnologie ist ein Sammelbegriff für Hardware, Software, Dienstleistungen, Arbeitsplatzeinrichtungen und Produktsysteme, die Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in ihrem Alltag bei der Überwindung digitaler Barrieren unterstützen.
Die Auswertung der Abfrage kategorisiert die erfassten Assistenztechnologien anhand der verschiedenen Modalitäten von Behinderung (visuell, motorisch, auditiv und kognitiv). Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Behinderungen unterschiedliche Ausprägungen haben können und sich von Mensch zu Mensch unterscheiden. Je nach Modalität verwenden Nutzerinnen und Nutzer andere Technologien, die wiederum verschiedene Funktionen erfüllen.
- Beschäftigte der Bundesverwaltung mit visuellen Behinderungen, die z.B. eine Sehbeeinträchtigungen haben oder blind sind, nutzen unter anderem Bildschirmlupen, die Textstellen vergrößern und farblich hervorheben, oder Screenreader, die Inhalte aus digitalen Anwendungen vorlesen.
- Beschäftigte der Bundesverwaltung mit motorischen Behinderungen, die bspw. Einschränkungen in der Körperbewegung haben, nutzen unter anderem eine spezifische Maus oder Tastatur und/oder Eingabehilfen wie Sprache-zu-Text-Software.
- Beschäftigte der Bundesverwaltung mit auditiven Einschränkungen, die z.B. schwerhörig oder gehörlos sind, nutzen spezifische Kopfhörer.
- Beschäftigte der Bundesverwaltung mit kognitiven Behinderungen, z.B. mit Einschränkungen in der Informationsverarbeitung, nutzen Software zur Texthilfe, wie bspw. Leichte Sprache.
Ergebnisse der Abfrage
Insgesamt wurden 7.436 genutzte Technologien in der Bundesverwaltung aus 49 Behörden und 13 Ressorts gemeldet. Der Großteil der zurückgemeldeten Assistenztechnologien unterstützt vor allem Bundesverwaltungsbeschäftigte mit visuellen (43 Prozent) und motorischen (45 Prozent) Behinderungen. Sie verwenden insbesondere Software zur Bildschirmvergrößerung und für Sprache-zu-Text- bzw. Text-zu-Sprache-Übersetzung (Screenreader & Spracherkennung / Transkription). Weniger stark repräsentiert sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit auditiven (10,6 Prozent) und kognitiven Einschränkungen (1,4 Prozent).
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Dieser Verteilung entsprechend verwenden knapp 1.979 von den gesamt 7.436 Nutzerinnen und Nutzer ergonomische Eingabegeräte, wie zum Beispiel eine spezielle Maus oder eine Tastatur. An zweiter Stelle in der Nutzungshäufigkeit stehen Spracherkennungs- und Transkriptionssoftware mit 1.196 Nutzerinnen und Nutzern. Auch Screenreader mit 1.121 und Bildschirmlupen mit 1.006 Nutzerinnen und Nutzern werden häufig verwendet. Spezialkopfhörer werden von 329 Menschen mit auditiven Einschränkungen genutzt und kommen damit verhältnismäßig selten vor. Dieses Ergebnis deckt sich mit der erhobenen Häufigkeit auditiver Behinderungen in der Bundesverwaltung. Die Braillezeile als assistive Hardware für blinde Menschen wird 152 Mal genutzt.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Die Bedeutung der Abfrageergebnisse für die Digitalisierung der Bundesverwaltung
Die hohe Anzahl an genutzten Assistenztechnologien veranschaulicht den zentralen Stellenwert, den die Barrierefreiheit in der Digitalisierung der Bundesverwaltung – und somit in der Dienstekonsolidierung – einnimmt. Barrierefreiheit muss sukzessive und sachgerecht umgesetzt werden, damit sowohl die Bundesverwaltungsbeschäftigten als auch die Nutzerinnen und Nutzern der Online-Dienste mit Behinderungen digitale Anwendungen und Angebote des Bundes auffinden, bedienen und nutzen können. Dazu bedarf es einer kontinuierlichen und datenbasierten Sensibilisierung, zu der die Abfrage zu genutzten Assistenztechnologien einen wichtigen Beitrag leistet.
Stand: 15.12.2023