Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet

Typ: Meldung , Datum: 15.06.2022

Die Verordnung präzisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gemäß dem European Accessibility Act (EAA).

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u. a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Das Gesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringer. 

Am 15.06.2022 wurde die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verabschiedet. Mit dem Erlass der Verordnung werden die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gemäß dem European Accessibility Act (EAA) präzisiert.

Zum Artikel zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)