Verankerung von Barrierefreiheit in der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes
Meldung Gesetze und Richtlinien 09.03.2023
Zur Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hob Frau Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Mitverantwortliche dieses Webauftritts, gemeinsam mit zwei weiteren Verbänden den zentralen Stellenwert digitaler Barrierefreiheit hervor.
Vom 27. Februar bis 1. März 2023 veranstaltete das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein Treffen mit Ressorts, Ländern und Verbänden zum im Januar 2023 vorgelegten Referentenentwurf für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Berlin.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften" (OZGÄndG) hat den weiteren Ausbau einer einfachen und schnellen Abwicklung digitaler Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zum Ziel. Einen zentralen Stellenwert nehmen dabei auch die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit ein.
Nach Fachgesprächen mit 70 Vertreterinnen und Vertretern aus Ressorts und Ländern fand am 1. März eine Verbändeanhörung statt, an der Frau Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Mitverantwortliche dieses Webauftritts, teilnahm. Als Mitglied der Arbeitsgruppe OZG des BFIT-Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik nach § 5 der BITV 2.0 beteiligte sie sich an der Diskussion der Stellungnahmen von 19 Verbänden – so auch des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS e.V.).
Die drei Verbände weisen in ihren Stellungnahmen gleichermaßen auf die Notwendigkeit der gesetzlich verpflichtenden Verankerung von Barrierefreiheit in allen Paragrafen des Referentenentwurfs hin. Insbesondere der DBSV und der DVBS e.V. benennen Nachbesserungspotenziale zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention und EU-Richtlinie 2016/2102. Die Stellungnahmen der drei Verbände können hier eingesehen werden.
Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung des BMI, versicherte eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs auf Grundlage der Vorstellung und Diskussion der Stellungnahmen, bevor dieser Ende April dem Kabinett vorgelegt wird. Die Stellungnahmen sind somit zentral für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für die Verankerung digitaler Barrierefreiheit in der Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe für Bund und Länder.
Stand: 09.03.2023