Häufig nachgefragt
Gemäß Behindertengleichstellungsgesetz muss jede IT-Lösung des Bundes einen sogenannten Feedback-Mechanismus bereitstellen, über den Nutzende entdeckte Barrieren melden können.
Wenn Sie eine Barriere feststellen, können Sie Ihr Anliegen zunächst der betreffenden öffentlichen Stelle melden. Kontaktinformationen zum Feedbackmechanismus finden Sie auf der jeweiligen Webseite oder Anwendung.
Erhalten Nutzende per Feedback-Mechanismus keine oder eine unzureichende Antwort, greift gemäß Artikel 9 der EU-Richtlinie 2016/2102 das Durchsetzungsverfahren des Bundes. In diesem Fall können Nutzende bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen. Diese ist ebenfalls in der EzB verlinkt.
In folgenden Fällen können Sie sich direkt an die Durchsetzungsstelle wenden:
- Es wurde keine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht.
- Es ist kein Feedback-Mechanismus vorhanden oder verlinkt.
- Der Feedback-Mechanismus ist für Sie nicht bedienbar.