Typ: Häufig nachgefragt

Digitale Barrierefreiheit beschreibt zum einen die Erfahrung von Menschen, IT-Lösungen (Software, Websites etc.) ohne Barrieren auffinden und nutzen zu können. Barrieren sind beispielsweise unzureichende Farbkontraste oder die Unmöglichkeit, eine Website ohne Maus – also mit der Tastatur – navigieren zu können.

Zum anderen beschreibt digitale Barrierefreiheit die technische Beschaffenheit von IT-Lösungen, d. h. die spezifischen technischen Eigenschaften, welche eine barrierefreie Nutzungserfahrung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Solche technischen Eigenschaften stellen beispielsweise ausreichende Farbkontraste oder die Bedienbarkeit mit der Tastatur sicher.

Gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist davon auszugehen, dass eine IT-Lösung barrierefrei ist, wenn sie die Anforderungen der harmonisierten EU-Norm EN 301 549 (aktuell in der Version 3.2.1) erfüllt. Die BITV 2.0 verweist damit auf die maßgeblichen Prüfkriterien für durchzuführende Barrierefreiheitstests.